Allgemeines
Erstgespräch
Das psychotherapeutische Erstgespräch ist für beide Gesprächspartner/-innen unverbindlich; es dient vor allem dem ersten Kennenlernen, der Klärung von Erwartungen und Zielsetzungen und bietet Gelegenheit, Ihr Anliegen in Bezug auf Ihre persönlichen, beruflichen und lebensgeschichtlichen Hintergründe kurz zu beleuchten. Sie können einen ersten Eindruck meiner Arbeitsweise gewinnen, sodass Ihnen die Entscheidung über den Beginn einer therapeutischen Zusammenarbeit möglich wird.Im Rahmen des Erstgesprächs ist zu klären, ob Psychotherapie eine adäquate Behandlung darstellt und ob auch andere Berufsgruppen (Arzt/Ärztin, Facharzt/-ärztin für Psychiatrie, klinische/r Psychologe/in) konsultiert werden sollen.
Therapiedauer
Psychotherapie ist ein gemeinsamer, auf Freiwilligkeit basierender Prozess, der Zeit und Regelmäßigkeit erfordert. Die Therapiedauer hängt von Ihrem Anliegen und von Ihrem Therapieziel ab. Wenn es sich um eine schon lange bestehende und schwerwiegende Problematik handelt, wird der psychotherapeutische Prozess voraussichtlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als wenn nur ein bestimmtes Symptom beseitigt oder ein einzelnes Problem bewältigt werden soll. Üblicherweise findet die Therapie einmal wöchentlich, manchmal auch 14-tägig statt – je nach Art Ihres Anliegens und Ihren zeitlichen sowie Ihren finanziellen Möglichkeiten. Insbesondere am Beginn des psychotherapeutischen Prozesses sind wöchentliche Sitzungen meist sinnvoll, um ein konsequentes und auch für Sie wahrnehmbares Vorankommen zu gewährleisten.
Sitzungsdauer
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten, eine Doppeleinheit dauert 100 Minuten. Ich ersuche Sie, 5 Minuten vor Sitzungsbeginn in die Praxis zu kommen, um dem Klienten / der Klientin davor ebenfalls 50 Minuten ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen und Ihre Stunde pünktlich beginnen zu können. Eine Verlängerung der Sitzungsdauer wegen Zuspätkommens ist in der Regel nicht möglich. Sollte ich selbst einmal Ihre Stunde nicht pünktlich beginnen können, werde ich mich bemühen, die versäumte Zeit so rasch als möglich - für Sie kostenfrei - nachzuholen.
Absageregelung
Eine kostenfreie Absage eines vereinbarten Termins ist telefonisch bis 48 Stunden vor dem Termin möglich (bei Krankheit bis 24 Stunden vor dem Termin), danach wird das vereinbarte Honorar als Ausfallshonorar in Rechnung gestellt. Ich ersuche um Verständnis für diese Regelung da die Therapieeinheit ausschließlich für Sie reserviert ist und bei Absage innerhalb von 48 Stunden niemand anderem zur Verfügung gestellt werden kann.